Die EU-Streitschlichtungsplattform ist abgeschaltet – was jetzt?
Bis zum 19. Juli 2025 waren Webseiten-Betreiber verpflichtet, einen klickbaren Hinweis auf die EU Online-Streitschlichtungsplattform im Impressum oder den AGB zu führen. Seit die Plattform zur Online-Streitbeilegung, kurz OS-Plattform, eingestellt wurde, entfällt diese Pflicht. Wir erklären, warum die Plattform nicht länger aktiv ist und was Unternehmen jetzt für die eigene Webseite wissen müssen.
Die Streitschlichtungsplattform: Hintergund & zeitlicher Ablauf
Grundlage und Zweck der Online-Streitbeilegung
Gerade im Online-Handel, wo es im Zuge von Bestellungen, Stornierungen und Rückgaben schnell zu Streitfällen zwischen Händler und Kunde kommen kann, sollte eine Plattform zur Streitschlichtung einen großen Nutzen für beide Seiten,vor allem aber für Verbraucher bringen. Daher wurde 2016 die Online-Streitbeilegungsplattform auf Grundlage der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) eingerichtet.
Die Plattform diente Verbrauchern dazu, Beschwerden unkompliziert und schnell einreichen zu können, sodass diese an eine anerkannte Streitbeilegungsstelle weitergeleitet wurden. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Einkäufen über Webseiten und digitale Verkaufsplattformen sollten so außergerichtlich geklärt werden.
Grund für die Abschaltung und zeitlicher Ablauf
Trotz der sinnvollen Idee zeigte sich in der Praxis: die Plattform wurde nur wenig genutzt. Die Online-Streitschlichtungsplattform verzeichnete jährlich zwar mehrere Millionen Zugriffe, allerdings kam es durchschnittlich in nur rund 200 Fällen pro Jahr zu einem vollständigen Streibeilegungsverfahren. Aus diesem Grund entschied die Europäische Kommission, dass die OS-Plattform ihren Zweck nicht in ausreichendem Maße erfüllte und eingestellt werden sollte.
Am 19. Dezember 2024 wurde die entsprechende Aufhebungsverordnung (EU) 2024/3228 durch die Europäische Union verabschiedet. Ab dem 20. März 2025 war die Einreichung neuer Beschwerden über die Plattform nicht mehr möglich. Es wurden nur noch bereits eingereichte Fälle bearbeitet. Seit dem 20. Juli 2025 ist die Plattform endgültig außer Betrieb, und die zugehörige Webseite wurde abgeschaltet.

Was Webseiten-Betreiber jetzt wissen sollten
Unternehmen waren bis einschließlich 19. Juli 2025 weiterhin verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen – etwa durch einen klickbaren Link im Impressum oder innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der endgültigen Abschaltung der Plattform endet auch die Pflicht zur Erwähnung und Verlinkung.
Was beduetet das für Webseiten-Betreiber? Das Fortführen veralteter Links oder Textpassagen stellt eine Rechtsverletzung dar und kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Webseiten-Betreiber, allen voran Betreiber von Shop-Systemen, sollten ihren Webauftritt daher schnellstmöglich prüfen und bei Bedarf sämtliche Hinweise auf die Streitschlichtungsplattform von ihren Seiten entfernen.
Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen abgegeben wurden, die die Verlinkung zur OS-Plattform ausdrücklich zum Gegenstand hatten. In diesen Fällen ist eine formelle Kündigung der entsprechenden Vereinbarungen dringend zu empfehlen, um das Risiko von Vertragsstrafen auszuschließen.
Gibt es eine alternative Lösung für die Streitschlichtung?
Streitschlichtung bleibt auch nach dem Ende der EU-Plattform ein wichtiges Thema im E-Commerce. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist nach wie vor gültig. Unternehmer sind verpflichtet, darüber zu informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder gesetzlich verpflichtet sind. Die Europäische Kommission stellt eine Übersicht anerkannter Schlichtungsstellen bereit, die Verbrauchern eine gezielte und unmittelbare Kontaktaufnahme in Streitfällen ermöglichen.
Fazit & Empfehlung
Mit der Abschaltung der OS-Plattform ergibt sich für Unternehmen eine klare Verpflichtung: Die rechtlich relevanten Informationen wie Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind umgehend anzupassen. Der bisherige Verweis auf die OS-Plattform sowie der dazugehörige Link dürfen seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr enthalten sein. Das Unterlassen dieser Anpassung kann zu Abmahnungen führen, daher sollten Webseiten-Betreiber überprüfen, ob sämtliche Informationspflichten in ihrer aktuellen Fassung vollständig und rechtskonform erfüllt werden.







